Balkonkraftwerk anmelden

Balkonkraftwerk

Anmelden eines Balkonkraftwerks

Um Ihr Balkonkraftwerk zu registrieren, müssen Sie sich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden. Eine Meldung beim Verteilnetzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.


Zum MaStR

Häufige Fragen zu Balkonkraftwerken

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk, auch als steckerfertige Solaranlage bekannt, ist eine kleine Photovoltaikanlage, die nicht zwangsläufig auf dem Balkon installiert werden muss – jedoch eignet sich der Balkon aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung oft am besten. Diese Anlage kann in der Regel ohne großen Aufwand am Balkon oder an der Hauswand angebracht werden, sodass Sie Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Fernseher teilweise mit selbst erzeugtem Solarstrom betreiben können.

Erhalte ich eine Einspeisevergütung?

Nein, der Strom, der mit steckerfertigen Anlagen erzeugt wird, soll den Eigenverbrauch decken. Es ist zu erwarten, dass die Menge des eingespeisten Stroms sehr gering sein wird. Außerdem bestätigen Sie bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks, dass Sie auf eine Einspeisevergütung nach dem EEG verzichten.

Aber Vorsicht: Auch wenn unbeabsichtigt eingespeister Strom nicht vergütet wird, ist dennoch eine messtechnische Erfassung durch einen Zweirichtungszähler erforderlich.

Wie viele steckerfertige Anlagen sind pro Stromzähler erlaubt?

Sie dürfen aktuell eine steckerfertige Anlage pro Stormzähler anschließen

Wie viele Kilowattstunden Strom kann ich auf diese weise selbst produzieren?

Wie bei allen stromerzeugenden Anlagen, die von Umwelteinflüssen abhängig sind, variiert das Ergebnis je nach den Gegebenheiten vor Ort. Derzeit wird von einer jährlichen Erzeugung von bis zu 480 Kilowattstunden ausgegangen.

Darf ich ein Balkonkraftwerk mit einem Stromspeicher betreiben?

Ja, Sie dürfen einen Stromspeicher mit dem Balkonkraftwerk betreiben. Ob sich diese Investition lohnt, hängt von der individuellen Situation ab.

Wie viel Leistung darf mein Balkonkraftwerk liefern?

Seit Mitte Mai 2024 dürfen Balkonkraftwerke eine Leistung von 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Die zulässige PV-Panelleistung aller Module darf 2000 Watt nicht überschreiten.

Anmeldung

Anmeldung

Wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

 
Ihr steckerfertiges Balkonkraftwerk können Sie im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Eine Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.

Sie benötigen dafür folgende Angaben:

  • Anschlussadresse
  • Technische Anlagendaten des Balkonkraftwerks
  • Modulleistung
  • Wechselrichterleistung
  • Herstellertyp
  • Zählernummer des Stromzählers (Die Zählernummer kennzeichnet Ihre Verbrauchsstelle. Sie finden sie auf Ihrem Stromzähler, auf Ihrer letzten Rechnung oder bei einem Neueinzug in das Übernahmeprotokoll.)
  • Kontaktdaten des Anlagenbetreibers

Wie melde ich leistungsstärkere Balkonkraftwerke an?

Balkonkraftwerke werden derzeit nur bis zu einer Leistungsobergrenze von 800 Watt als Mini-PV-Anlagen eingestuft. Überschreitet die Anlage diesen Wert, muss das steckerfertige Balkonkraftwerk als reguläre Erzeugungsanlage angemeldet werden. In diesem Fall ist die vereinfachte Anmeldung als Balkonkraftwerk nicht mehr zulässig. Auf unserer Seite zu PV-Anlagen finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung als Erzeugungsanlage.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer bestehenden PV-Anlage anmelden will?

 
Wenn Sie bereits eine PV-Anlage installiert haben, stellt das steckerfertige Balkonkraftwerk eine Anlagenerweiterung dar. Auch bei einer bestehenden PV-Anlage kann eine steckerfertige Anlage ohne den vollständigen Prozess einer Neuanlage installiert werden und das vereinfachte Verfahren nutzen.

Installation

Installation

Welchen Stromzähler benötige ich?

Seit Mai 2024 dürfen Sie ein Balkonkraftwerk mit einem analogen Zähler mit Drehscheibe betreiben. Der Messstellenbetreiber wird diesen gegen einen digitalen Zähler austauschen.

Dürfen Balkonkraftwerke auch in Mietwohnungen angebracht werden?

Es ist in jedem Fall ratsam, den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zu kontaktieren, bevor Sie eine steckerfertige Balkon-Solaranlage installieren. Grundsätzlich dürfen steckerfertige Balkonkraftwerke auch in Mietwohnungen angebracht werden. Wenn Sie die Anlage jedoch an der Hauswand oder an der Balkonbrüstung montieren möchten, handelt es sich um eine bauliche Veränderung.

Darf ich ein Balkonkraftwerk mit einem Stromspeicher betreiben?

Ja, Sie dürfen einen Stromspeicher mit dem Balkonkraftwerk betreiben. Ob sich diese Investition lohnt, hängt von der individuellen Situation ab.