Nein, der Strom, der mit steckerfertigen Anlagen erzeugt wird, soll den Eigenverbrauch decken. Es ist zu erwarten, dass die Menge des eingespeisten Stroms sehr gering sein wird. Außerdem bestätigen Sie bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks, dass Sie auf eine Einspeisevergütung nach dem EEG verzichten.
Aber Vorsicht: Auch wenn unbeabsichtigt eingespeister Strom nicht vergütet wird, ist dennoch eine messtechnische Erfassung durch einen Zweirichtungszähler erforderlich.