Netznutzungsvertrag Gas

Die RheinNetz GmbH gewährt allen Netzkunden auf Basis der gesetzlichen Vorgaben einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Gasnetz. Sollten Sie als Letztverbraucher Ihre Netznutzungsabrechnung direkt mit dem Netzbetreiber abwickeln, so ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrags erforderlich.

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