Netznutzungsvertrag Strom

Die RheinNetz GmbH betreibt ein Verteilnetz für elektrische Energie. Der Netznutzungsvertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Netzbetreiber und dem Netznutzer, um damit einen diskriminierungsfreien Zugang zu unserem Netz zu gewährleisten. Sollten Sie als Letztverbraucher Ihre Netznutzungsabrechnung direkt mit dem Netzbetreiber abwickeln, so ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrags erforderlich.

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