Erzeugungsanlage

Sie wollen Ihre PV-Anlage anmelden oder mit einer anderen Erzeugungsanlage einspeisen? So geht's.

Anmeldung der Erzeugungsanlage

Sie wollen Ihren selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen?

Wenn Sie eine Solaranlage, eine Mini-KWK-Anlage (BHKW) oder eine andere Erzeugungsanlage (Balkonkraftwerke ausgeschlossen) nutzen, können Sie überschüssige Energie ins Netz einspeisen. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit einem Fachbetrieb Ihrer Wahl in Verbindung. Wenn Sie das schon erledigt haben, können Sie Ihre Anlage in nur fünf Schritten hier anmelden:

Erzeugungsanlage anmelden

Die Schritte im Detail

Schritt 1: Anmeldung der Anlage über unseren digitalen Service

Wenn Sie bereits einen Fachbetrieb an Ihrer Seite haben und die Planung fortgeschritten ist, können Sie Ihre Anlage über unseren digitalen Service anmelden. Bitte beachten Sie dazu, dass die Anmeldung frühstens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen darf.

Melden Sie Ihre Anlage zum Beispiel früher an und die sechs Monate verstreichen ohne Inbetriebnahme, müssen Sie Ihren Antrag erneut stellen und Sie müssen länger warten.

Bei der Anmeldung geben Sie auch an, ob die Zählung der Anlage über einen neuen oder einen vorhandenen Zähler laufen soll.

Erzeugungsanlage jetzt anmelden

Schritt 2: Unterlagen zur Zählermontage einreichen

Sobald Sie das Messkonzept gemeinsam mit Ihrem gewählten Elektro-Fachbetrieb festgelegt haben, müssen Sie dieses bei uns spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage anmelden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Checkliste der einzureichenden Unterlagen für Photovoltaikanlagen.

Schritt 3: Abstimmung des Einbautermins des Zählers

Frühstens zwei Wochen nachdem Sie alle Unterlagen aus Schritt 2 bei uns eingereicht haben und spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme stimmen wir mit Ihnen den Einbautermin für den zusätzlichen Zähler ab. So stellen wir sicher, dass rechtzeitig zur Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage installiert ist.

Melden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte telefonisch bei uns unter der Nummer 0221 178-66651.

Schritt 4: Installation der Erzeugungsanlage

Haben Sie alle vorangegangenen Schritte erfüllt, kann der von Ihnen gewählte Fachbetrieb die Erzeugungsanlage nun vor Ort installieren und in Betrieb nehmen.

Schritt 5: Unterlagen zur Inbetriebnahme einreichen

Umgehend nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage müssen Sie folgende Unterlagen bei uns einreichen:

Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung Ihrer Anlage und sind fertig.

Häufige Fragen zur Erzeugungsanlage

Alle

Was ist eine Erzeugungsanlage nach EEG und KWKG?

Solche Erzeugungsanlagen produzieren Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist werden kann. Zu diesen Anlagen gehören zum Beispiel:

  • PV-Anlagen auf Gebäuden und PV-Freiflächenanlagen
  • Windkraftanlagen
  • Biomasseanlagen
  • KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)
  • Kombinationen aus EEG- und KWK-Anlagen

Steckerfertige Anlagen wie zum Beispiel Balkonkraftwerke, also kleine Solarpaneele, können in der Regel keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Anlagen sind daher genehmigungsfrei, müssen aber beim Netzanbieter angemeldet werden.

Wie kann ich meine Erzeugungsanlage anmelden?

Bitte geben Sie hieIhrer Erzeugungsanlage können Sie direkt online bei der RheinEnergie anmelden. Bitte beachten Sie dazu: Wir übernehmen nur die Anmeldung für die Einspeisung ins Netz. Eine individuelle Beratung und die Installation müssen Sie bei einem Fachbetrieb Ihrer Wahl in Auftrag geben.

Haben Sie das erledigt und wohnen im Kerngebiet der RheinEnergie, können Sie in nur fünf Schritten Ihre Erzeugungsanlage:

1. Persönliche Daten eingeben
2. Daten zur Anlage eingeben
3. Adresse des Fachbetriebs
4. Einverständnis des Grundstückeigentümers
5.Anmeldung abschickenr Ihren Text ein!

Erzeugungsanlage anmelden

Wer schließt meine Erzeugungsanlage an und nimmt sie in Betrieb?

Den Anschluss und die Inbetriebnahe dürfen nur Elektrounternehmen ausführen, die in einem Installateurverzeichnis eingetragen sind. Bitte setzen Sie sich dazu mit einem Fachebetrieb Ihrer Wahl in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.

Bitte beachten Sie außerdem:

Für die Errichtung und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz im Verteilungsnetz des Netzbetreibers gelten die:

  • gültigen DIN-Normen und DIN VDE-Normen (u. a. DIN VDE 0100-551, VDE-AR-N 4105, DIN VDE 0100-712, DIN VDE 0126)
  • Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers
  • Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften
  • jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften

Wie kann ich einen Zähler für meine Erzeugungsanlage beantragen?

Das übernimmt Ihr Elektroinstallateurbetrieb. Sprechen Sie Ihn einfach im Zuge der Beratung oder Installation darauf an.

Welche Voraussetzungen muss der Wechselrichter meiner PV-Anlage erfüllen?

Ihr Wechselrichter ist zulässig, wenn er das Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 erfüllt. Das Einheitenzertifikat ist nur gültig, wenn die Erzeugungseinheit nach DIN VDE V 0124-100:2020-06 geprüft und zertifiziert ist.

Ich möchte einen Speicher am Niederspannungsnetz anschließen. Wo finde ich informationen dazu?

Informationen zu Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz finden Sie beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE):

Zu den Informationen vom VDE

Meine Anschlusszusage ist abgelaufen. Was kann ich tun?

Haben Sie die Anschlusszusage nicht innerhalb von sechs Monaten unterzeichnet und zurückgesendet, wurden die reservierten Einspeisekapazitäten wieder freigegeben. Wollen Sie weiterhin in das Netz einspeisen, müssen Sie die Anlage erneut anmelden und diesmal die Anschlusszusage unterschrieben innerhalb von sechs Monaten einreichen. Danach haben Sie weitere sechs Monate Zeit, die Anlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen.

Ich möchte meine Erzeugungsanlage erweitern. Muss ich das anmelden?

Ja, eine Leistungssteigerung bzw. den Ausbau einer Erzeugungsanlage müssen Sie dem Netzbetreiber melden. 

Erweiterung der Anlage melden

Ich möchte mehr als eine PV-Anlage errichten. Wie wird das verrechnet?

Errichten Sie innerhalb von zwölf Kalendermonaten auf dem selben Grundstück oder Gebäude mehrere Photovoltaikanlagen, wird die Leistung aller zusammengefasst – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Anlagen. So schreibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Beachten Sie dabei, dass Sie durch die Zusammenfassung gegebenenfalls andere Vorgaben erfüllen müssen. Ein Beispiel: Erzeugt Ihre Anlage nach Erweiterung mehr als 30 und weniger als 100 kWp, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlagen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung (Funkrundsteuerempfänger) ausstatten. Ob sich in Ihrem Fall eine Änderung ergibt, kann Ihnen der Elektro-Fachbetrieb Ihrer Wahl beantworten.

Die Zusammenfassung mehrerer Anlagen kann sich auch auf die Vergütung auswirken, da die Vergütungssätze für Gebäude-Photovoltaikanlagen gestaffelt sind. Wenn Sie weitere Anlagen in Betrieb nehmen, kann die Erzeugungsanlage durch die Zusammenfassung in die nächsthöhere Kategorie aufsteigen.

Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Berechnung der Gesamtleistung der Photovoltaikanlagen auf dem Grundstück oder Gebäude, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Elektrofachbetrieb oder den Errichter der Anlage.

Ich möchte meine Erzeugungsanlage verkleinern oder außer Betrieb nehmen. Was muss ich dabei beachten?

Wenn sich die Einspeisemenge Ihrer Anlage verringert oder sie komplett entfällt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

Ich benötige einen Einspeisevertrag. Woher bekomme ich den?

Wenn Sie im Netzgebiet der RNG leben, können Sie Ihre Erzeugungsanlage ggf. direkt online anmelden. Sie brauchen dazu keinen separaten Einspeisevertrag.

Jetzt Erzeugungsanlage anmelden

Ich habe noch keine Steuernummer vom Finanzamt bekommen. Ist das schlimm?

Wenn Sie 19 Prozent Umsatzsteuer in Anspruch nehmen wollen, braucht der Netzbetreiber Ihre Steuernummer für die Vergütungsauszahlung. Bitte reichen Sie Ihre Steuernummer darum schnellstmöglich nach. Bitte geben Sie zunächst Ihre aktuelle Steuernummer an.

Woher weiß ich, wie hoch mein Umsatzsteuersatz ist?

Ihren persönlichen Umsatzsteuersatz erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.

Wann erhalte ich meine erste Einspeisevergütung und wie hoch fällt diese aus?

Haben Sie Ihre Messeinrichtung(en) eingebaut, müssen Sie wie im Zuge der Anmeldung angekündigt noch die übrigen Unterlagen nachreichen. Liegt alles inklusive den Daten für die Auszahlung vor, kann die Auszahlung freigegeben werden. Diese erfolgt gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz immer zum 15. eines Monats.

Die Höhe Ihrer ersten Abrechnung ist individuell. Sie richtet sich nach den von Ihnen angegebenen Daten und dem Inbetriebsetzungsblatt. Auf dieser Basis wird ein Prognosewert errechnet. Die jeweils gültigen Vergütungssätze sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem Datum der Inbetriebnahme, der Energieart, der Anlagenleistung und -art. Deshalb können wir an dieser Stelle keine Angabe über die genaue Höhe Ihrer Vergütung machen.

Die für Ihre Anlage aktuellen Fördersätze für die Einspeisevergütung finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Wie viel spare ich mit einer eigenen PV-Anlage?

Ab wann sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet, ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten. Dazu zählen z. B. Dachneigung, Ausrichtung, Verbrauchsverhalten und Anlagenkonfiguration. Durch eine individuelle Planung wird die Anlage optimal an die gegebenen Umstände angepasst. Darüber hinaus findet eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse im Rahmen der Planung statt.

Lohnt sich eine PV-Anlage auch, wenn die Sonne nicht scheint?

Auch wenn es bei Tag bewölkt ist, setzt Ihre Photovoltaik-Anlage die indirekte Sonneneinstrahlung in Strom um. In Zeiten, in denen die Anlage keinen Strom produziert, können Sie über uns 100 Prozent Ökostrom beziehen. Mit einem Stromspeicher haben Sie außerdem die Möglichkeit, Strom, den Sie tagsüber nicht verbraucht haben, abends oder nachts zu nutzen. Sie können Ihren Eigenverbrauch auf diese Weise noch erhöhen.

Was ist der Vorteil einer PV-Anlage?

Mit Ihrem selbst erzeugten Strom setzen Sie nicht nur auf Nachhaltigkeit, sondern senken auch langfristig Ihre Stromkosten. Vor allem bei steigenden Strompreisen rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage.

Wie viel spare ich mit einer eigenen PV-Anlage?

Ab wann sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet, ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten. Dazu zählen z. B. Dachneigung, Ausrichtung, Verbrauchsverhalten und Anlagenkonfiguration. Durch eine individuelle Planung wird die Anlage optimal an die gegebenen Umstände angepasst. Darüber hinaus findet eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse im Rahmen der Planung statt.

Anmeldung & Inbetriebnahme

Was ist eine Erzeugungsanlage nach EEG und KWKG?

Solche Erzeugungsanlagen produzieren Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist werden kann. Zu diesen Anlagen gehören zum Beispiel:

  • PV-Anlagen auf Gebäuden und PV-Freiflächenanlagen
  • Windkraftanlagen
  • Biomasseanlagen
  • KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)
  • Kombinationen aus EEG- und KWK-Anlagen

Steckerfertige Anlagen wie zum Beispiel Balkonkraftwerke, also kleine Solarpaneele, können in der Regel keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Anlagen sind daher genehmigungsfrei, müssen aber beim Netzanbieter angemeldet werden.

Wie kann ich meine Erzeugungsanlage anmelden?

Bitte geben Sie hieIhrer Erzeugungsanlage können Sie direkt online bei der RheinEnergie anmelden. Bitte beachten Sie dazu: Wir übernehmen nur die Anmeldung für die Einspeisung ins Netz. Eine individuelle Beratung und die Installation müssen Sie bei einem Fachbetrieb Ihrer Wahl in Auftrag geben.

Haben Sie das erledigt und wohnen im Kerngebiet der RheinEnergie, können Sie in nur fünf Schritten Ihre Erzeugungsanlage:

1. Persönliche Daten eingeben
2. Daten zur Anlage eingeben
3. Adresse des Fachbetriebs
4. Einverständnis des Grundstückeigentümers
5.Anmeldung abschickenr Ihren Text ein!

Erzeugungsanlage anmelden

Wer schließt meine Erzeugungsanlage an und nimmt sie in Betrieb?

Den Anschluss und die Inbetriebnahe dürfen nur Elektrounternehmen ausführen, die in einem Installateurverzeichnis eingetragen sind. Bitte setzen Sie sich dazu mit einem Fachebetrieb Ihrer Wahl in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.

Bitte beachten Sie außerdem:

Für die Errichtung und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz im Verteilungsnetz des Netzbetreibers gelten die:

  • gültigen DIN-Normen und DIN VDE-Normen (u. a. DIN VDE 0100-551, VDE-AR-N 4105, DIN VDE 0100-712, DIN VDE 0126)
  • Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers
  • Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften
  • jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften

Wie kann ich einen Zähler für meine Erzeugungsanlage beantragen?

Das übernimmt Ihr Elektroinstallateurbetrieb. Sprechen Sie Ihn einfach im Zuge der Beratung oder Installation darauf an.

Welche Voraussetzungen muss der Wechselrichter meiner PV-Anlage erfüllen?

Ihr Wechselrichter ist zulässig, wenn er das Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 erfüllt. Das Einheitenzertifikat ist nur gültig, wenn die Erzeugungseinheit nach DIN VDE V 0124-100:2020-06 geprüft und zertifiziert ist.

Ich möchte einen Speicher am Niederspannungsnetz anschließen. Wo finde ich informationen dazu?

Informationen zu Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz finden Sie beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE):

Zu den Informationen vom VDE

Meine Anschlusszusage ist abgelaufen. Was kann ich tun?

Haben Sie die Anschlusszusage nicht innerhalb von sechs Monaten unterzeichnet und zurückgesendet, wurden die reservierten Einspeisekapazitäten wieder freigegeben. Wollen Sie weiterhin in das Netz einspeisen, müssen Sie die Anlage erneut anmelden und diesmal die Anschlusszusage unterschrieben innerhalb von sechs Monaten einreichen. Danach haben Sie weitere sechs Monate Zeit, die Anlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen.

Anlageänderungen

Ich möchte meine Erzeugungsanlage erweitern. Muss ich das anmelden?

Ja, eine Leistungssteigerung bzw. der Ausbau einer Erzeugungsanlage müssen Sie dem Netzbetreiber melden.

Erweiterung der Anlage melden

Ich möchte mehr als eine PV-Anlage errichten. Wie wird das verrechnet?

Errichten Sie innerhalb von zwölf Kalendermonaten auf dem selben Grundstück oder Gebäude mehrere Photovoltaikanlagen, wird die Leistung aller zusammengefasst – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Anlagen. So schreibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Beachten Sie dabei, dass Sie durch die Zusammenfassung gegebenenfalls andere Vorgaben erfüllen müssen. Ein Beispiel: Erzeugt Ihre Anlage nach Erweiterung mehr als 30 und weniger als 100 kWp, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlagen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung (Funkrundsteuerempfänger) ausstatten. Ob sich in Ihrem Fall eine Änderung ergibt, kann Ihnen der Elektro-Fachbetrieb Ihrer Wahl beantworten.

Die Zusammenfassung mehrerer Anlagen kann sich auch auf die Vergütung auswirken, da die Vergütungssätze für Gebäude-Photovoltaikanlagen gestaffelt sind. Wenn Sie weitere Anlagen in Betrieb nehmen, kann die Erzeugungsanlage durch die Zusammenfassung in die nächsthöhere Kategorie aufsteigen.

Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Berechnung der Gesamtleistung der Photovoltaikanlagen auf dem Grundstück oder Gebäude, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Elektrofachbetrieb oder den Errichter der Anlage.

Ich möchte meine Erzeugungsanlage verkleinern oder außer Betrieb nehmen. Was muss ich dabei beachten?

Wenn sich die Einspeisemenge Ihrer Anlage verringert oder sie komplett entfällt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

Vergütung

Ich benötige einen Einspeisevertrag. Woher bekomme ich den?

Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der RheinEnergie leben, können Sie Ihre Erzeugungsanlage direkt online anmelden. Sie brauchen dazu keinen separaten Einspeisevertrag.

Jetzt Erzeugungsanlage anmelden

Ich habe noch keine Steuernummer vom Finanzamt bekommen. Ist das schlimm?

Wenn Sie 19 Prozent Umsatzsteuer in Anspruch nehmen wollen, braucht der Netzbetreiber Ihre Steuernummer für die Vergütungsauszahlung. Bitte reichen Sie Ihre Steuernummer darum schnellstmöglich nach. Bitte geben Sie zunächst Ihre aktuelle Steuernummer an.

Woher weiß ich, wie hoch mein Umsatzsteuersatz ist?

Ihren persönlichen Umsatzsteuersatz erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.

Wann erhalte ich meine erste Einspeisevergütung und wie hoch fällt diese aus?

Haben Sie Ihre Messeinrichtung(en) eingebaut, müssen Sie wie im Zuge der Anmeldung angekündigt noch die übrigen Unterlagen nachreichen. Liegt alles inklusive den Daten für die Auszahlung vor, kann die Auszahlung freigegeben werden. Diese erfolgt gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz immer zum 15. eines Monats.

Die Höhe Ihrer ersten Abrechnung ist individuell. Sie richtet sich nach den von Ihnen angegebenen Daten und dem Inbetriebsetzungsblatt. Auf dieser Basis wird ein Prognosewert errechnet. Die jeweils gültigen Vergütungssätze sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem Datum der Inbetriebnahme, der Energieart, der Anlagenleistung und -art. Deshalb können wir an dieser Stelle keine Angabe über die genaue Höhe Ihrer Vergütung machen.

Die für Ihre Anlage aktuellen Fördersätze für die Einspeisevergütung finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Wie viel spare ich mit einer eigenen PV-Anlage?

Ab wann sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet, ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten. Dazu zählen z. B. Dachneigung, Ausrichtung, Verbrauchsverhalten und Anlagenkonfiguration. Durch eine individuelle Planung wird die Anlage optimal an die gegebenen Umstände angepasst. Darüber hinaus findet eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse im Rahmen der Planung statt.

Vorteile

Lohnt sich eine PV-Anlage auch, wenn die Sonne nicht scheint?

Auch wenn es bei Tag bewölkt ist, setzt Ihre Photovoltaik-Anlage die indirekte Sonneneinstrahlung in Strom um. In Zeiten, in denen die Anlage keinen Strom produziert, können Sie über uns 100 Prozent Ökostrom beziehen. Mit einem Stromspeicher haben Sie außerdem die Möglichkeit, Strom, den Sie tagsüber nicht verbraucht haben, abends oder nachts zu nutzen. Sie können Ihren Eigenverbrauch auf diese Weise noch erhöhen.

Was ist der Vorteil einer PV-Anlage?

Mit Ihrem selbst erzeugten Strom setzen Sie nicht nur auf Nachhaltigkeit, sondern senken auch langfristig Ihre Stromkosten. Vor allem bei steigenden Strompreisen rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage.

Wie viel spare ich mit einer eigenen PV-Anlage?

Ab wann sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet, ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten. Dazu zählen z. B. Dachneigung, Ausrichtung, Verbrauchsverhalten und Anlagenkonfiguration. Durch eine individuelle Planung wird die Anlage optimal an die gegebenen Umstände angepasst. Darüber hinaus findet eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse im Rahmen der Planung statt.

Dokumente

Anmeldung & Inbetriebnahme

  • Checkliste PV-Anlage PDF 708 kB
  • Checkliste KWK-Anlage PDF 228 kB
  • Kundendaten- und Inbetriebnahmeblatt Photovoltaik PDF 870 kB
  • Kundendaten- und Inbetriebnahmeblatt KWK-Anlage PDF 1 MB
  • Bestätigung des Einspeisemanagements Fernwirkanlage PDF 594 kB
  • Bestätigung des Einspeisemanagements Rundsteuerempfänger PDF 766 kB
  • Bestätigung des Einspeisemanagements Funkrundsteuerempfänger PDF 640 kB
  • Datenblatt Speichersystem PDF 711 kB
  • Datenblatt Erzeugungsanlagen Niederspannungsnetz PDF 590 kB
  • Zählerfreigabe

  • Inbetriebsetzung Strom 2025 PDF 769 kB
  • VBEW-Messkonzepte Handout PDF 1 MB
  • VBEW Messkonzepte und Abrechnungshinweise PDF 1 MB
  • Anlagenänderung

  • Wechsel des Anlagenbetreibers PDF 58 kB
  • Änderung der Vergütungsart PDF 820 kB
  • Sonstiges (Direktvermarktung/Mieterstromzuschlag)

  • Anmeldung Einspeiseanlage (Direktvermarktung) PDF 1 MB
  • Datenblatt Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags PDF 666 kB
  • Datenblatt Anmeldung einer Kundenanlage PDF 353 kB
  • Erklärung zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit nach § 20 EEG 2017 PDF 36 kB
  • Kontakt

    Haben Sie Fragen?

    Wir beantworten Sie gerne montags bis freitags 09:00–17:00 Uhr.

    Bei Fragen zu Anlagen mit einer Leistung kleiner 30 kWp:
    Tel. 0221 178 12720
    E-Mail senden

    Bei Fragen zu Anlagen mit einer Leistung größer 30 kWp und sonstige technische Fragen:
    Tel. 0221 178 2515
    E-Mail senden

    Zur Vereinbarung eines Zählertermins (sofern alle nötigen Unterlagen eingereicht wurden) sowie bei technischen Fragen zum Zählerschrank:
    Tel. 0221 178 66651
    E-Mail senden