Verträge zum Messstellenbetrieb
Voraussetzung für das Tätigwerden als Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister innerhalb des Netzgebiets der RheinNetz GmbH ist der vorherige Abschluss unseres Messstellenrahmenvertrages. Dieser entspricht dem standardisierten Vertragsmuster der Bundesnetzagentur, ergänzt um die netzbetreiberspezifischen Anlagen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Übernahme von technischen Geräten gemäß der Wechselprozesse im Messwesen (WiM).
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom PDF 710 kB
Anlagen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom PDF 973 kB
Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb Strom 06.01.2025 XLS 16 kB