Verbraucherstellen
Zur Beilegung von Streitigkeiten können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher wegen Ihrer Beschwerde mit uns in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Netz- bzw. Messstellenbetreiber zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 111 b EnWG) verpflichtet sind.
Die Schlichtungsstelle Energie e.V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de , E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon 030 22480 - 500 (Mo. - Fr. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr), Fax 030 22480 - 323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Gemäß § 41 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung nur für Haushaltskunden, die Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.
Hinweisgeberschutz
Integrität und Verantwortung
Die RheinNetz GmbH ist ein öffentliches Unternehmen und repräsentiert im Verbund des Stadtwerke Köln Konzerns die Stadt Köln. Als Tochtergesellschaft der RheinEnergie AG erfüllt sie Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Menschen in Köln und der umliegenden Region. Vor diesem Hintergrund kommt der Wahrung von Integrität sowie dem positiven Ansehen der RheinNetz GmbH und des gesamten Konzerns eine besondere Bedeutung zu. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie interner Regelungen besitzt daher einen hohen Stellenwert.
Gemeinsam mit den weiteren Gesellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns und unter Einbindung der Arbeitnehmervertretung hat die RheinNetz GmbH Compliance-Richtlinien (d. h. Regeln zur Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben) eingeführt und ein umfassendes Compliance-Management-System etabliert. Dieses umfasst sämtliche von der Unternehmensleitung definierten Grundsätze, Maßnahmen, Prozesse und Strukturen, die darauf ausgerichtet sind, regelkonformes Verhalten auf allen Ebenen – sowohl bei der Unternehmensführung als auch bei Mitarbeitenden und externen Partnern – sicherzustellen.
Hinweisgeberschutz
Trotz aller getroffenen Maßnahmen kann es vorkommen, dass der Eindruck entsteht, eigenen Ansprüchen nicht vollständig gerecht zu werden oder geltende Vorgaben nicht ausreichend beachtet werden. Um mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und effektiv zu unterbinden, wurde bei der RheinNetz GmbH ein Hinweisgebersystem eingerichtet.
Hinweise geben
Über dieses Hinweisgebersystem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns potenzielle oder nachweisliche Verstöße innerhalb der RheinNetz GmbH zu melden – insbesondere solche, die im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stehen. Nutzen Sie dafür bitte unser elektronisches
Hinweisgeberportal.
Hier Hinweis geben
Die Vertraulichkeit Ihrer Meldung sowie der Schutz Ihrer Identität werden selbstverständlich gewährleistet. Detaillierte Informationen zur Nutzung des Hinweisgebersystems – etwa zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens – finden Sie in unserer Verfahrensordnung
Das Compliance Management System
Bitte geben Sie hieAußerdem hat die RNG ein Compliance Management System installiert, das ein regelkonformes Verhalten der Unternehmensleitung, der Beschäftigten und von Dritten sicherstellt. Gerne möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Compliance-Organisation und einen Einblick in den Compliance-Leitfaden der RNG geben.
Compliance-Beauftragter: Zentraler Ansprechpartner für Hinweise auf Compliance-Verstöße
Compliance-Komitee: Internes Aufklärungs- und Beratungsgremium, zuständig für die weitere Aufklärung von Verdachtsfällen auf Verstöße gegen die Compliance-Vorschriften, Beratung und Ausspruch von Handlungsempfehlungen an die Geschäftsführung der RNG.
Compliance-Board: Arbeitskreis der Compliance-Beauftragten des Stadtwerke Köln Konzerns, zuständig für die Beratung und Weiterentwicklung konzernweiter Compliance-Themenstellungen.
Ombudsmann: Extener und unabhängiger Ansprechpartner für Hinweise auf Verstöße mit langjähriger Erfahrung in der Korruptionsbekämpfung.r Ihren Text ein!
Unser Compliance-Leitfaden
Die Bereitstellung einer angemessenen Compliance- Organisation ist geeignet, um die Einhaltung der gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen und Vorschriften zu fördern und zu unterstützen. Die RNG verfolgt dieses Ziel eines gesetzeskonformen Verhaltens gemeinsam mit anderen Gesellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns. In einem Konzern von der Größe des Stadtwerke Köln Konzerns kann Compliance vielfältiges unternehmerisches Handeln betreffen. Einige Anwendungsbereiche sind jedoch von allgemeiner, hervorgehobener Bedeutung. Mit dem Compliance-Leitfaden haben die ihm beigetretenen Konzernunternehmen wie die RNG gemeinsam solche Anwendungsbereiche festgelegt und Grundsätze hierfür sowie wesentliche Bestandteile des Compliance Management Systems dargestellt.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!