Anschlussbedingungen und Verordnungen
Strom
Niederspannungsanschlussverordnung
Niederspannungsanschlussverordnung - NAV PDF 1 MB
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) PDF 168 kB
Technische Mindestanforderungen
Technische Mindestanforderungen für Netzanschlüsse PDF 230 kB
Technische Anschlussbedingungen - Niederspannung
TAB - Technische Anschlussbedingungen Niederspannung PDF 3 MB
TAB 2023 - Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen Niederspannungsnetz PDF 968 kB
Technische Anschlussbedingungen - Mittelspannung
TAB - Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung PDF 6 MB
Gas
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Niederdruckanschlussverordnung - NDAV PDF 1 MB
Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) PDF 148 kB
Technische Anschlussbedingungen Erdgas
TAB - Technische Anschlussbedingungen Erdgas PDF 1 MB
Technische Mindestanforderungen
Die RheinNetz GmbH (RNG) legt gemäß § 19 Abs. 2 EnWG "Technische Mindestanforderungen" fest. Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an die RNG-Gasnetze.
Die Technischen Mindestanforderungen der RNG gelten grundsätzlich als erfolgt, wenn insbesondere die nachfolgend genannten, geltenden Regeln eingehalten werden, die u.a. vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) herausgegeben werden.
Die Anforderungen sind unterteilt nach Nieder-und Mitteldruck (ND/MD) und Hochdruck (HD)
Nieder-/Mitteldruck
Hochdruck
Bezeichnung |
Inhalt |
Quelle |
DVGW-
Arbeitsblatt
G 2000 |
Mindestanforderung bzgl. Interoperabilität und Anschluss an Gasver-
sorgungsnetze |
DVGW |
DVGW-Gasinformation
10 |
Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung |
DVGW |
GasHL-VO |
Verordnung über Gashochdruckleitungen |
|
Die geltenden Regeln führen, insbesondere bei Netzanschlüssen an das Hochdruckgasnetz, oft zu mehreren gleichberechtigten Lösungen. Deswegen ist eine Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien über die technische Auslegung und Errichtung des Netzanschlusses bzw. die Sicherstellung der Interoperabilität am jeweiligen Netzpunkt zwingend erforderlich.
Die RNG wird ihre, sich daraus ergebenden Einzelfallvorgaben für den Netzanschluss einschließlich der zugeordneten Anlagen, angemessen, diskriminierungsfrei und transparent halten. Errichter und Nutzer von Netzanschlüssen müssen die Einhaltung dieser Einzelfallvorgaben gewährleisten.