Netzanschluss – So geht’s!

Erdgas, Wasser, Strom und Fernwärme für Ihr Haus

Sie wollen ein Haus bauen, sanieren oder umbauen und benötigen einen Netzanschluss? Wir freuen uns über Ihr Vorhaben und unterstützen Sie gerne mit umfangreichem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung.

Damit die Energieadern Ihres Gebäudes technisch, rechtlich und fachlich sicher installiert werden, ist vorausschauende und fachgerechte Planung wichtig. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise, Links und Onlineservices, die Sie in den verschiedenen Phasen unterstützen werden.

Welche Unterlagen sind für die Beauftragung eines Hausanschlusses nötig?

Am einfachsten können Sie Ihre Anschlussanfrage für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme direkt online in unserem
Netzanschlussportal in Auftrag geben. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente und Angaben:

Für einen Fernwärmeanschluss im vermieteten Bestandsbau benötigen wir die letzten drei Jahresheizkostenabrechnungen für die Kostenneutralitätsberechnung.

Sollten Sie feststellen, dass Ihnen noch Unterlagen fehlen, können Sie Ihre Daten zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.

Wie komme ich möglichst schnell an meinen Hausanschluss?

Wenn Sie Ihre Anschlussanfrage für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme direkt online in unserem Netzanschlussportal
in Auftrag geben, geht es für Sie am schnellsten. Dann können wir Ihre Anfrage nämlich direkt digital weiterverarbeiten und alles schnell in die Wege leiten.

Ich bin bereits im Netzanschlussportal angemeldet. Wie kann ich meinen Status einsehen?

Wenn Sie bereits einen Account im Netzanschlussportal erstellt haben, dann können Sie in Ihrem Profil schnell und einfach Ihren Status und Ihre Antragsanfrage einsehen.


Ansprechpartner

Zuständigkeit

Je nachdem in welchem Gebiet oder Kommune Sie sich befinden, ist die RheinNetz GmbH oder ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen für die Herstellung Ihres Netzanschluss zuständig. Prüfen Sie anhand unserer Karte, wer Ihren Netzanschluss legt.

Zuständigkeit prüfen
Netzanschluss beantragen

In 6 Schritten zum Anschluss

  • 1. Anschlussanfrage

    Die Anschlussanfrage füllt in der Regel Ihr Architekt/Planer oder das zugelassene Fachinstallationsunternehmen für Sie aus.

  • 2. Angebot

    Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie das Angebot für die Herstellung der Anschlüsse.

  • 3. Auftrag

    Sie erteilen den Auftrag, indem Sie das Angebot zur Herstellung der Anschlussleitungen unterschreiben und zurücksenden.

  • 4. Bauausführung

    Die Herstellung der Anschlüsse erfolgt durch die RNG oder einen von uns beauftragten technischen Netzservice.

  • 5. Inbetriebsetzung

    Mit diesem Formular der Inbetriebsetzung bescheinigt der Installateur, dass die Installation abgeschlossen ist und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurde.

  • 6. Zählerstellung

    Für Wasser bzw. Fernwärme wird auf Grundlage des Vordrucks "Inbetriebsetzung/Zählerstellung" zwischen Ihnen und der RheinEnergie ein Liefervertrag abgeschlossen. Sie erhalten dann kurze Zeit nach der Zählerstellung Ihre Vertragsunterlagen.

Netzanschluss beantragen

Die Schritte im Detail

Schritt 1: Anschlussanfrage

Über unser Netzanschlussportal stellen Sie einfach und schnell Ihre Anschlussanfragen für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme für Ihr neues Objekt. Wenn Sie alle Unterlagen für Ihre Anschlussanfrage vorliegen haben, können Sie dort direkt Ihre Anfrage stellen. Bei Bedarf können Sie Ihren Architekten/Planer oder ein zugelassenes Fachinstallationsunternehmen hinzuziehen.

Für Ihre Anschlussanfrage benötigen Sie die folgenden Informationen und Dokumente:

Sollten Sie feststellen, dass Ihnen noch Unterlagen fehlen, können Sie die Anschlussanfrage zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Die Daten werden zwischengespeichert.

Im Netzanschlussportal durchlaufen Sie die folgenden Schritte:

1. Angabe der Objektadresse

2. Gebäudeangaben

3. Leistungsdaten

4. Kundendaten

5. Dokumente hochladen

6. Wunschtermin

Sie möchten direkt online loslegen?
Zum Netzanschlussportal

Alternativ können Sie Ihre Anschlussanfrage auch per E-Mail oder per Post stellen. Bitte beachten Sie hier die verlängerten Bearbeitungszeiten.

RheinNetz GmbH
Kundenschnittstelle Netzanschlüsse / Zusatzgeschäft
Parkgürtel 24
50823 Köln
netzanschluss@rng.de

Sie benötigen Auskünfte über die Lage von Leitungsnetzen?

Zur Leitungsauskunft

Schritt 2: Angebot

Nach der Eintragung Ihres Wunschtermins erhalten Sie im Onlineservice automatisch ein Angebot für Standardanschlüsse.

Nicht-Standardanschlüsse bedürfen einer weiteren Planung durch uns. Diese können Sie im Onlineservice auch direkt beauftragen. Ihr Angebot erhalten Sie anschließend auf postalischem Weg.

Inhalte des Angebots

Das Angebot beinhaltet die Kosten für die Verlegung der Anschlussleitung vom Abzweig der Netzleitung bis in das Gebäude einschließlich aller Erdarbeiten, die Montage der Hauseinführung und der Hausanschlusseinrichtungen sowie die Inbetriebsetzungskosten und den eventuell anfallenden Baukostenzuschuss. Dabei entsprechen die Anschlusskosten für die Sparten Strom und Gas den Vorgaben des jeweiligen Verteilnetzbetreibers.

Wenn Sie ein Angebot einholen möchten, registrieren Sie sich dazu bitte in unserem Netzanschlussportal. Dort können Sie das Angebot später auch kostenpflichtig annehmen.

Zu den Erläuterungen zum Baukostenzuschuss

Schritt 3: Auftrag

Mit Annahme des Angebots erteilen Sie uns den Auftrag zur Herstellung der Anschlussleitungen. Bei Nicht-Standardanschlüssen erteilen Sie Ihren Auftrag, indem Sie das Angebot zur Herstellung der Anschlussleitungen unterschrieben an die folgende Adresse zurücksenden:

RheinNetz GmbH
Abteilung Anschlussvertrieb
Parkgürtel 24
50823 Köln
netzanschluss@rng.de

Schritt 4: Bauausführung/Herstellung Anschlüsse

Die Herstellung der Anschlüsse erfolgt durch den vom Verteilungsnetzbetreiber beauftragten technischen Netzservice. Berücksichtigen Sie bitte, dass derzeit die Zeitspanne von Eingang des Auftrags und erfolgter Terminabsprache über die Planungs- und Genehmigungsphase der Baumaßnahme bis zu sieben Monate in Anspruch nehmen kann.

Im Falle eines Nicht-Standardanschlusses bekommen Sie nach Auftragserteilung mit der Auftragsbestätigung einen Ansprechpartner genannt, mit dem Sie einen Termin vereinbaren können.

Die richtige Vorbereitung

Bitte achten Sie darauf, dass vor Beginn unserer Arbeiten

Inbegriffene Leistungen:

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Oberfläche des Grundstücks ohne besonderen Aufwand wiederhergestellt wird, also ohne Bepflanzung und Befestigung.

Schritt 5: Inbetriebsetzung

Nachdem die Installation im Gebäude durch ein eingetragenes Fachinstallationsunternehmen fertiggestellt ist, beauftragt es die Inbetriebsetzung und gegebenenfalls die Zählerstellung mit dem Formular Inbetriebsetzung.

Inhalte des Formulars Inbetriebsetzung

Mit diesem Formular bescheinigt der Installateur, dass die Installation abgeschlossen ist und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurde.

Auf dem Formblatt, welches das eingetragene Fachinstallationsunternehmen und Sie gemeinsam ausfüllen und unterschreiben, teilen Sie unter anderem Folgendes mit:

Schritt 6: Zählerstellung

Für Wasser bzw. Fernwärme wird auf Grundlage des Vordrucks "Inbetriebsetzung/Zählerstellung" zwischen Ihnen und der RheinEnergie ein Liefervertrag abgeschlossen. Sie erhalten dann kurze Zeit nach der Zählerstellung Ihre Vertragsunterlagen.

Die Zählerstellung kann nach vorheriger Terminabsprache innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Weitere Informationen und Unterlagen

Hier finden Sie weitere Dokumente zum Nachlesen.

  • Merkblatt: Durchdringen in weißer Wanne PDF 365 kB
  • Merkblatt: Netzanschlüsse für Garagen PDF 549 kB
  • Anlage zum Netzanschlussangebot Strom in Garagen PDF 438 kB
  • Preisblatt Netzanschluss 2025 PDF 216 kB
  • Services

    Sie planen ein neues Quartier oder Großprojekt ?

    Für Kunden mit Anlagen über 100 kW: Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur optimalen Netzintegration, effizientem Lastmanagement und Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0 221 34645440 oder schreiben uns eine E-Mail.

    Wir bieten Ihnen außerdem umfassende weitere individuelle Services für Ihr erfolgreiches Projekt an. 

    Zu den Services
    • Rückrufservice

      Sie möchten von uns zurückgerufen werden? Dann teilen Sie uns einfach Ihren Wunschtermin mit.

    • Onlineberatung

      Sie haben Fragen und möchten eine kostenlose 30-minütige Beratung über MS-Teams in Anspruch nehmen?

    Anfrage und Angebot

    Zu Anschlussanfrage und Angebot

    Was brauche ich, um eine Anschlussanfrage stellen zu können?

    Um Ihre Anschlussanfrage bearbeiten zu können, sind folgende Informationen erforderlich:

    • Welche Nutzung ist für das Gebäude geplant? (privat/gewerblich)
    • Leistungsdaten? (Diese bestimmen die "Größe" des Anschlusses). Informationen hierzu erhalten Sie in der Regel von Ihrem Architekten/Planer oder dem zugelassenen Fachinstallationsunternehmen.
    • Wer übernimmt die Kosten? (Rechnungsempfänger)
    • Wer ist Eigentümer des Grundstückes?
    • Amtlicher Lageplan, Grundriss und Gebäudeschnitt des Gebäudes mit Kennzeichnung der gewünschten Einführungsstelle des Netzanschlusses

    Wie lange dauert es, bis der Anschluss im Haus liegt?

    In der Regel benötigen wir ca. zehn Arbeitstage von der Anfrage bis zur Erstellung des Angebots, das wir Ihnen zusenden.

    Ab Auftragsbestätigung und erfolgter Terminabsprache dauert es in der Regel vier bis zwölf Wochen. (In dieser Phase holen wir die erforderlichen Genehmigungen ein, z.B. Straßenaufgrabungsgenehmigung, und beauftragen die ausführende Firma)

    Welche Pläne benötigen Sie von mir? (Lageplan, Grundriss)

    Der Lageplan Maßstab 1:250 zum Bauantrag ist die eigentlich erforderliche Unterlage für die Gebäudeerfassung. Der Lageplan wird in der Regel für jeweils ein Gebäude oder ein Grundstück angefertigt und stellt das geplante Bauwerk mit allen nötigen Maßen (auch in Bezug zu den Grenzen) dar. Erkennbar ist der Plan an der Legende sowie an der Darstellung. Das Baugrundstück ist mit einer dicken gestrichelten Linie (allerdings unterschiedlicher Ausprägung) umrandet.

    Desweiteren benötigen wir den Grundriss des Geschosses, in dem der Anschluss eingeführt werden soll, mit Kennzeichnung der gewünschten Einführungsstelle (in der Regel Keller oder Erdgeschossgrundriss)

    Ist die Angabe eines Elektrikers/Installateurs bereits bei der Anschlussanfrage erforderlich?

    Für die Anfrage ist die Angabe eines Fachinstallationsunternehmens nicht erforderlich. Die Angabe eines technischen Ansprechpartners ist freiwillig, sie erleichtert jedoch gegebenenfalls die Klärung technischer Fragestellungen.

    Was muss ich bei Anschlussanfrage für ein Einfamilienhaus zwingend angeben? (Leistungswerte)

    Bei einem Einfamilienhaus nennen Sie uns bitte:

    • für Strom: die Anzahl der Wohneinheiten
    • für Wasser: die Art und Anzahl der Entnahmestellen
    • für Erdgas: die Nennwärmebelastung der Gasgeräte (Heizkessel und ggf. Gasherd)

    Was ist eine "Wohneinheit"?

    Eine Wohneinheit ist eine nach außen abgeschlossene Unterkunft, in welcher ein Haushalt geführt werden kann und min. aus einem Raum mit Bad und Küche besteht.

    Sind bei Wohnbebauung die einzelnen geplanten Geräte (z.B. Herd, Backofen, Heizung) bzw. die Entnahmestellen (z.B. Waschbecken, Außenzapfstellen) anzugeben?

    Für Gas und Wasser benötigen wir diese Angabe, um Ihren Leistungsbedarf ermitteln zu können. Für Strom ist die Angabe der Wohneinheiten mit oder ohne elektrischer Warmwasserbereitung ausreichend.

    Warum muss der Grundstückseigentümer den Auftrag unterschreiben?

    Mit seiner Unterschrift erteilt der Grundstückseigentümer sein Einverständnis zur Vornahme der Arbeiten auf seinem Grundstück.

    Muss ich doppelt unterschreiben, wenn ich Vertragspartner und zugleich der Grundstückseigentümer bin?

    Ja, wenn Sie Kunde und Grundstückseigentümer sind, benötigen wir einmal Ihre Unterschrift als Kunde, mit der Sie uns den Auftrag erteilen und sich zur Kostenübernahme bereiterklären, und einmal als Eigentümer, mit der Sie uns das Einverständnis zur Grundstücksnutzung geben.

    Welche Kosten/Leisungen beinhaltet das Angebot zur Anschlussherstellung?

    Das Angebot enthält die Kosten für das Verlegen der Anschlussleitung vom Abzweig der Netzleitung bis ins Gebäude. Dazu gehören:

    • alle Erdarbeiten
    • die Montage der Hauseinführung und der Hausanschluss-Einrichtungen
    • die Inbetriebsetzungskosten und
    • der eventuell anfallende Baukostenzuschuss

    Dabei entsprechen die Anschlusskosten für die Sparten Strom und Gas den Vorgaben des jeweiligen Verteilnetzbetreibers.

    Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

    Neben den Kosten des Netzanschlusses finden Sie auf Ihrem Angebot auch die Position des Baukostenzuschusses (BKZ). Der BKZ ist ein anteiliger Zuschuss des Anschlusskunden zur teilweisen Abdeckung der Kosten des vorgelagerten Netzes. Grundlage für die Erhebung des BKZ ist § 9 AVB WasserV/ AVB FernwärmeV sowie § 11 der NAV/NDAV.

    Wie hoch sind die Anschlusspreise?

    Sofern der Anschluss an ein vorhandenes Netz erfolgen kann, die Leitungslänge auf Kundengrund gemäß Preisliste (Entfernung Grundstücksgrenze bis zur Hausaußenwand) nicht überschreitet und Ihr Wohnhaus nicht mehr als acht Wohneinheiten hat, erfolgt die Berechnung in der Regel über das pauschale Preissystem. Alle anderen Fälle werden kalkuliert. (Ausnahme: Kreuzung mehrspuriger Straßen, Gleisanlagen)

    Sind in dem Preis auch die Erdarbeiten enthalten?

    Ja, das Pauschalpreissystem beinhaltet auch die erforderlichen Erdarbeiten für den Netzanschluss.

    Was spare ich, wenn ich die Erdarbeiten selber mache?

    Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Erdarbeiten auf privatem Grund zu übernehmen. Die Vergütung entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt für pauschale Netzanschlüsse.

    Wie beantrage ich eine Abtrennung eines vorhandenen Anschlusses, z. B. bei Abriss des Gebäudes?

    Eine Abtrennung können Sie uns ganz bequem über unser Netzportal mitteilen.

    Wichtiger Hinweis:

    Der Anschlussnehmer/Kunde darf keine Einwirkung auf den Netzanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Netzanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers/Wasserversorgers.

    Netzanschlüsse werden ausschließlich von dem Netzbetreiber/Wasserversorger unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Sie müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein.

    Gibt es eine rechtliche Basis für die Berechnung der Anschlusskosten?

    Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung über Allgemeine Bedinungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV). Für Wasser und Fernwärme gilt die jeweilige Verordnung über Allgemeine Bedinungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) bzw. Fernwärme (AVB FernwärmeV).

    Anhand dieser Verordnungen lassen sich die Kosten pauschal berechnen.

    Preise und Zuschüsse

    Preise und Zuschüsse

    Wie kann ich dafür sorgen, dass keine Anschlusskosten für meine Elektroladestation anfallen?

    Die Netzbetreiber haben beschlossen, die Elektromobilität aktiv zu fördern und mitzugestalten. Wenn Sie eine Ladeeinrichtung für Elektromobilität installieren möchten und zustimmen, dass der Netzbetreiber diese gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) netzdienlich steuern darf, können die Netzanschlusskosten für Sie entfallen.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die gesamte Leistungsanforderung darf maximal 30 kW betragen
    • Die Anschlusslänge darf auf öffentlichem Grund höchstens 25 Meter und auf privatem Grundstück höchstens 30 Meter betragen
    • Wenn die Leistungsanforderung 30 kW überschreitet, jedoch die Längen eingehalten werden, wird lediglich ein Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß dem Preisblatt berechnet

    Welche Leistungen und Kosten sind im Angebot enthalten?

    Das Angebot deckt die Kosten für das Verlegen der Anschlussleitung vom Abzweig der Netzleitung bis ins Gebäude ab. Dazu zählen:

    • Alle notwendigen Erdarbeiten
    • Die Montage der Hauseinführung und der Hausanschluss-Einrichtungen
    • Die Kosten für die Inbetriebnahme
    • Ein eventuell anfallender Baukostenzuschuss

    Die Anschlusskosten für Strom und Gas richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Verteilnetzbetreibers.

    Was versteht man unter einem Baukostenzuschuss (BKZ)?

    Zusätzlich zu den Netzanschlusskosten wird in Ihrem Angebot auch der Baukostenzuschuss (BKZ) aufgeführt. Dabei handelt es sich um einen anteiligen Beitrag des Anschlusskunden zur Deckung der Kosten des vorgelagerten Netzes. Die Erhebung des BKZ basiert auf § 9 AVB WasserV/AVB FernwärmeV sowie § 11 NAV/NDAV.

    Wie hoch sind die Anschlusspreise?

    Wenn der Anschluss an ein bestehendes Netz möglich ist, die Leitungslänge auf Ihrem Grundstück gemäß Preisliste (Entfernung von der Grundstücksgrenze bis zur Hausaußenwand) nicht überschritten wird und Ihr Wohnhaus maximal acht Wohneinheiten umfasst, erfolgt die Abrechnung in der Regel über ein pauschales Preissystem.

    In allen anderen Fällen wird der Preis individuell kalkuliert. Eine Ausnahme bilden Anschlüsse, die mehrspurige Straßen oder Gleisanlagen kreuzen.

    Sind die Erdarbeiten im Preis enthalten?

    Ja, das Pauschalpreissystem umfasst auch die notwendigen Erdarbeiten für den Netzanschluss.

    Welche Ersparnis ergibt sich, wenn ich die Erdarbeiten selbst übernehme?

    Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Erdarbeiten auf privatem Grundstück selbst durchzuführen. Die Ersparnis können Sie unserem Preisblatt für pauschale Netzanschlüsse entnehmen.

    Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Anschlusskosten?

    Die rechtliche Grundlage für die Berechnung der Anschlusskosten bildet die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV). Für Wasser und Fernwärme gelten die entsprechenden Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) und Fernwärme (AVB FernwärmeV).

    Anhand dieser Verordnungen können die Kosten pauschal berechnet werden.

    Muss ich die Kosten im Voraus bezahlen?

    In der Regel sind für einzelne Pauschalanschlüsse keine Vorauszahlungen erforderlich. Falls jedoch Vorauszahlungen notwendig sind, werden diese im Angebot aufgeführt.

    Wann erhalte ich eine Rechnung?

    Die Rechnung für die Anschlussherstellung wird Ihnen nach Abschluss der Arbeiten zugesandt.

    Bauausführung

    Zu Auftrag und Bauausführung

    Welche Voraussetzungen sind erforderlich, damit der Anschluss ins Gebäude gelegt werden kann?

    Der Anschlussraum muss verschließbar und die Leitungstrasse auf Ihrem Grundstück frei zugänglich sein. Gerüste, Baucontainer, Erdaushub und ähnliches dürfen das Ausschachten des Grabens und das Verlegen der Leitung nicht behindern.

    Was ist eine Mehrspartenhauseinführung?

    Beim Einbau einer Mehrspartenhauseinführung werden die Leitungen, z. B. für Strom, Gas, Wasser, durch eine gemeinsame Öffnung in der Gebäudehülle in das Haus eingeführt.

    Mehrspartenhauseinführungen sind für fast alle gängigen Netzanschlussvarianten und für verschiedene Gebäudeeintrittsstellen (Außenwand, Bodenplatte) verfügbar. Ob der Einbau in Ihrem Objekt möglich ist bzw. welches Fabrikat in Ihrem Netzgebiet zum Einsatz kommt, muss unbedingt im Vorfeld geklärt werden. Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne.

    Was ist ein Rohbauteil bei einer Mehrspartenhauseinführung?

    Eine Mehrspartenhauseinführung besteht aus einem sichtbar verbauten Installationsteil und einem Bauteil im Mauerwerk, das die Leerrohre für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation bündelt.

    Ob der Einbau in Ihrem Objekt möglich ist bzw. welches Fabrikat in Ihrem Netzgebiet zum Einsatz kommt, muss unbedingt im Vorfeld geklärt werden. Weitere Fragen zum möglichen Einbau in Ihrem Netzgebiet beantworten wir Ihnen gerne.

    Wichtiger Hinweis: Die Verwendung von Kunststoffleerrohren wie z.B. Kanalgrundrohr (KG-Rohr) als Mauerdurchführung ist nicht zulässig.

    Muss ich Genehmigungen bei den Straßenbaulastträgern selbst einholen?

    Nein, die Genehmigung bei den Straßenbaulastträgern holen wir nach Ihrer Auftragserteilung ein.

    Kann der Tiefbau für den Abwasserkanal auch für die Hausanschlüsse mitgenutzt werden?

    Dies ist in der Regel nicht möglich, da der Abwasserkanal im zeitlichen Ablauf früher gelegt wird, Abwasser zudem deutlich tiefer liegt als die Netzanschlüsse für Wasser, Gas, Strom und Fernwärme und selten den gleichen Trassenverlauf hat.

    Inbetriebsetzung und Zählerstellung

    Zu Inbetriebsetzung und Zählerstellung/Ausbau

    Bei wem bzw. wie beantrage ich Zählerstellung?

    Die Zählerstellung können Sie gemeinsam mit Ihrem Fachinstallationsunternehmen über die Zählerabteilungen veranlassen.

    Nachdem ein das Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Fachinstallationsunternehmen die Installation im Gebäude fertig gestellt hat, gibt dieses in der Regel die Inbetriebsetzung und ggf. die Zählerstellung mit dem entsprechenden Vordruck in Auftrag.

    Wie kann ich meine vorhandenen Zähler ausbauen lassen?

    Den Zählerausbau können Sie mit einer Mail an geraetemanagement-netz@rng.de veranlassen. Wir benötigen hierzu einen unterschriebenen formlosen schriftlichen Auftrag unter Angabe der Objektadresse und der Zählernummer. Die Zählerabholung ist für Sie  als Endkunde kostenfrei.

     

    Sie möchten direkt ins Netzportal und meinen Antrag einsehen?

    Rechtliches

  • Datenschutzinformation 12.2024 PDF 143 kB
  • Widerruf Vertragsinformationen Schlichtung PDF 508 kB
  • Services

    Anfrage Leitungsauskunft

    Für Ihre Baumaßnahme oder Planung benötigen Sie Pläne über die Lage unserer Versorgungsleitungen? Die Leitungsauskunft können Sie hier direkt kostenlos anfordern.

    Zum Formular