Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie nicht tätig werden. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz.
Wenn Sie eine SteuVE haben, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurde und bereits im Betrieb ist, können Sie diese trotzdem gemäß § 14a EnWG in das neue Modell überführen. Sprechen Sie uns dafür gerne an.
Es kann sein, dass Sie zusätzliche Technik dafür verbauen müssen.