Solche Erzeugungsanlagen produzieren Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist werden kann. Zu diesen Anlagen gehören zum Beispiel:
- PV-Anlagen auf Gebäuden und PV-Freiflächenanlagen
- Windkraftanlagen
- Biomasseanlagen
- KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)
- Kombinationen aus EEG- und KWK-Anlagen
Steckerfertige Anlagen wie zum Beispiel Balkonkraftwerke, also kleine Solarpaneele, können in der Regel keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Anlagen sind daher genehmigungsfrei, müssen aber beim Netzanbieter angemeldet werden.
Bitte geben Sie hieIhrer Erzeugungsanlage können Sie direkt online bei der RheinEnergie anmelden. Bitte beachten Sie dazu: Wir übernehmen nur die Anmeldung für die Einspeisung ins Netz. Eine individuelle Beratung und die Installation müssen Sie bei einem Fachbetrieb Ihrer Wahl in Auftrag geben.
Haben Sie das erledigt und wohnen im Kerngebiet der RheinEnergie, können Sie in nur fünf Schritten Ihre Erzeugungsanlage:
1. Persönliche Daten eingeben
2. Daten zur Anlage eingeben
3. Adresse des Fachbetriebs
4. Einverständnis des Grundstückeigentümers
5.Anmeldung abschickenr Ihren Text ein!
Erzeugungsanlage anmelden
Den Anschluss und die Inbetriebnahe dürfen nur Elektrounternehmen ausführen, die in einem Installateurverzeichnis eingetragen sind. Bitte setzen Sie sich dazu mit einem Fachebetrieb Ihrer Wahl in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte beachten Sie außerdem:
Für die Errichtung und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz im Verteilungsnetz des Netzbetreibers gelten die:
- gültigen DIN-Normen und DIN VDE-Normen (u. a. DIN VDE 0100-551, VDE-AR-N 4105, DIN VDE 0100-712, DIN VDE 0126)
- Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften
- jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
Das übernimmt Ihr Elektroinstallateurbetrieb. Sprechen Sie Ihn einfach im Zuge der Beratung oder Installation darauf an.
Ihr Wechselrichter ist zulässig, wenn er das Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 erfüllt. Das Einheitenzertifikat ist nur gültig, wenn die Erzeugungseinheit nach DIN VDE V 0124-100:2020-06 geprüft und zertifiziert ist.
Informationen zu Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz finden Sie beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE):
Zu den Informationen vom VDE
Haben Sie die Anschlusszusage nicht innerhalb von sechs Monaten unterzeichnet und zurückgesendet, wurden die reservierten Einspeisekapazitäten wieder freigegeben. Wollen Sie weiterhin in das Netz einspeisen, müssen Sie die Anlage erneut anmelden und diesmal die Anschlusszusage unterschrieben innerhalb von sechs Monaten einreichen. Danach haben Sie weitere sechs Monate Zeit, die Anlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Ja, eine Leistungssteigerung bzw. den Ausbau einer Erzeugungsanlage müssen Sie dem Netzbetreiber melden.
Erweiterung der Anlage melden
Errichten Sie innerhalb von zwölf Kalendermonaten auf dem selben Grundstück oder Gebäude mehrere Photovoltaikanlagen, wird die Leistung aller zusammengefasst – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Anlagen. So schreibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Beachten Sie dabei, dass Sie durch die Zusammenfassung gegebenenfalls andere Vorgaben erfüllen müssen. Ein Beispiel: Erzeugt Ihre Anlage nach Erweiterung mehr als 30 und weniger als 100 kWp, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlagen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung (Funkrundsteuerempfänger) ausstatten. Ob sich in Ihrem Fall eine Änderung ergibt, kann Ihnen der Elektro-Fachbetrieb Ihrer Wahl beantworten.
Die Zusammenfassung mehrerer Anlagen kann sich auch auf die Vergütung auswirken, da die Vergütungssätze für Gebäude-Photovoltaikanlagen gestaffelt sind. Wenn Sie weitere Anlagen in Betrieb nehmen, kann die Erzeugungsanlage durch die Zusammenfassung in die nächsthöhere Kategorie aufsteigen.
Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Berechnung der Gesamtleistung der Photovoltaikanlagen auf dem Grundstück oder Gebäude, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Elektrofachbetrieb oder den Errichter der Anlage.
Wenn sich die Einspeisemenge Ihrer Anlage verringert oder sie komplett entfällt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.
Wenn Sie im Netzgebiet der RNG leben, können Sie Ihre Erzeugungsanlage ggf. direkt online anmelden. Sie brauchen dazu keinen separaten Einspeisevertrag.
Jetzt Erzeugungsanlage anmelden
Wenn Sie 19 Prozent Umsatzsteuer in Anspruch nehmen wollen, braucht der Netzbetreiber Ihre Steuernummer für die Vergütungsauszahlung. Bitte reichen Sie Ihre Steuernummer darum schnellstmöglich nach. Bitte geben Sie zunächst Ihre aktuelle Steuernummer an.
Ihren persönlichen Umsatzsteuersatz erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Haben Sie Ihre Messeinrichtung(en) eingebaut, müssen Sie wie im Zuge der Anmeldung angekündigt noch die übrigen Unterlagen nachreichen. Liegt alles inklusive den Daten für die Auszahlung vor, kann die Auszahlung freigegeben werden. Diese erfolgt gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz immer zum 15. eines Monats.
Die Höhe Ihrer ersten Abrechnung ist individuell. Sie richtet sich nach den von Ihnen angegebenen Daten und dem Inbetriebsetzungsblatt. Auf dieser Basis wird ein Prognosewert errechnet. Die jeweils gültigen Vergütungssätze sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem Datum der Inbetriebnahme, der Energieart, der Anlagenleistung und -art. Deshalb können wir an dieser Stelle keine Angabe über die genaue Höhe Ihrer Vergütung machen.
Die für Ihre Anlage aktuellen Fördersätze für die Einspeisevergütung finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Ab wann sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet, ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten. Dazu zählen z. B. Dachneigung, Ausrichtung, Verbrauchsverhalten und Anlagenkonfiguration. Durch eine individuelle Planung wird die Anlage optimal an die gegebenen Umstände angepasst. Darüber hinaus findet eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse im Rahmen der Planung statt.
Auch wenn es bei Tag bewölkt ist, setzt Ihre Photovoltaik-Anlage die indirekte Sonneneinstrahlung in Strom um. In Zeiten, in denen die Anlage keinen Strom produziert, können Sie über uns 100 Prozent Ökostrom beziehen. Mit einem Stromspeicher haben Sie außerdem die Möglichkeit, Strom, den Sie tagsüber nicht verbraucht haben, abends oder nachts zu nutzen. Sie können Ihren Eigenverbrauch auf diese Weise noch erhöhen.
Mit Ihrem selbst erzeugten Strom setzen Sie nicht nur auf Nachhaltigkeit, sondern senken auch langfristig Ihre Stromkosten. Vor allem bei steigenden Strompreisen rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage.
Ab wann sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet, ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten. Dazu zählen z. B. Dachneigung, Ausrichtung, Verbrauchsverhalten und Anlagenkonfiguration. Durch eine individuelle Planung wird die Anlage optimal an die gegebenen Umstände angepasst. Darüber hinaus findet eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse im Rahmen der Planung statt.